Verzicht auf Grüngebühr

Die Abfallrechnung der Gemeinde Goldach ist seit Jahren defizitär. Der Gemeinderat war sich dieser «Sünde» bewusst, sah aber keinen dringenden Handlungsbedarf, zumal die Bürgerversammlung sowohl Jahresrechnung als auch Budget trotz dieses «Schönheitsfehlers» immer genehmigte. Das Amt für Gemeinden wies den Gemeinderat an, die von der Bürgerschaft genehmigte Einlage in die Spezialfinanzierung «Abfallbeseitigung» von CHF 1 Mio. Franken rückgängig zu machen. Damit ergab sich in der Spezialfinanzierung per 31. Dezember 2021 ein Minus in der Höhe von rund CHF 60’600.00. Gleichzeitig wurde der Gemeinderat aufgefordert, die Spezialfinanzierung ausgeglichen zu gestalten.

Der Gemeinderat diskutierte verschiedene Möglichkeiten. Die offensichtlichste Variante wäre die Einführung einer Grüngebühr gewesen. Der Verzicht auf die Erhebung einer entsprechenden Gebühr hat eine lange Tradition in Goldach. Auch unsere Nachbargemeinden haben – im Gegensatz zu den Verhältnissen in den meisten anderen Kommunen im Kanton St. Gallen – bis dato auf eine Grüngebühr verzichtet. Gerade in der heutigen Zeit, wo die Gestaltung der privaten Gärten und Vorplätzen mit möglichst viel «Grün» sinnvoller und wichtiger denn je erscheint, lassen sich auch gute Gründe für dieses Vorgehen finden.

Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden ist die Grundgebühr in Goldach relativ tief. Mit einer moderaten Erhöhung um CHF 2.00 pro Monat, einer Änderung in der Praxis der internen Verrechnung und der Aussicht, dass in mittlerer Zukunft die Rohstoffpreise auf höherem Niveau bleiben, kann die Abfallrechnung künftig ausgeglichen gestalten werden. Der Gemeinderat verzichtet deshalb zumindest für den Moment auf die Einführung einer Grüngebühr.