Am 10. Januar 2018 verkaufte die Gemeinde das Grundstück Nr. 2390 Am Rebberg 5 an ein auswärtiges Ehepaar, welches in Goldach für den Eigenbedarf ein Einfamilienhaus realisieren wollte. Teil des Kaufvertrags war die Bedingung, dass der Baubeginn innerhalb von drei Jahren erfolgen muss, ansonsten steht der Gemeinde ein Rückkaufsrecht zu. Wegen eines längeren Auslandaufenthalts ersuchte die Käuferschaft, diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Der Gemeinderat kam diesem Anliegen am 30. April 2020 nach. Da sich die Grundeigentümer auch innerhalb der verlängerten Frist nicht zu einem Baubeginn entscheiden konnten, hat die Gemeinde das Grundstück zurückgekauft.
Auf die Neuausschreibung des Grundstücks haben sich zahlreiche Interessenten gemeldet. Im April 2022 hat sich der Gemeinderat gestützt auf die Vergabekriterien für einen Interessenten entschieden. Der Kaufvertrag konnte im Dezember 2022 unterzeichnet werden.