Öffentliche Sozialhilfe
In Goldach hat sich die Anzahl der Unterstützungen im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Der Nettoaufwand in der wirtschaftlichen Sozialhilfe sank hingegen im Jahr 2022 auf CHF 329’049.60. Die Gründe dafür lagen darin, dass im Jahr 2022 das Sozialamt insgesamt CHF 580’000.00 (Vorjahr CHF 209’000.00) mit rückwirkend gesprochenen Sozialversicherungsleistungen verrechnet werden konnte. Es handelte sich dabei um IV-Renten und die damit verbundenen Leistungen aus der beruflichen Vorsorge sowie Ergänzungsleistungen. Die Kosten für Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen oder Pflegefamilien fielen mit netto CHF 150’200.50 gut 30 % niedriger aus als im Vorjahr. Auch die Auslagen für Sozialpädagogische Familienbegleitungen SPF waren im Vergleich zum Vorjahr 30 % tiefer und beliefen sich im Jahr 2022 auf netto CHF 79’055.75 (Vorjahr CHF 117’000.00).
Die Zusammenarbeit mit den regionalen Anbietern von Beschäftigungsprogrammen verlief 2022 problemlos. Die Kosten für den sekundären Arbeitsmarkt beliefen sich im Jahr 2022 auf netto CHF 53’636.90. Es ist von grosser Wichtigkeit, Personen in der Sozialhilfe eine regelmässige Tagesstruktur zu bieten.
Gesamtschweizerisch liegen die Fallzahlen Ende November 2022 weiterhin unter dem Niveau des Durchschnittsmonats 2019). Die Fallzahlen sind entgegen den Befürchtungen während der Pandemie nicht gestiegen und liegen unter dem Durchschnitt 2019. Den Grund dafür sieht die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS in den vorgelagerten Sozialwerken (Taggelder ALV, Kurzarbeit, Corona-Erwerbsersatz), die während der Krise ausgebaut wurden und in der positiven wirtschaftlichen Entwicklung. (Quelle: SKOS, Monitoring Fallzahlen 2022)
Auch im Jahr 2022 verzeichnet die Gemeinde Goldach vermehrt Rückerstattungen der bezogenen Sozialhilfeleistungen. Es konnten total CHF 186’758.80 (Vorjahr CHF 60’000.00), zum grossen Teil freiwillig eingebracht werden. Es zeigt, dass sich eine konsequente Bearbeitung der «alten Sozialhilfefälle» lohnt.
Im Jahr 2022 betreuten die Sozialen Dienste insgesamt 153 Fälle in der finanziellen Sozialhilfe (Vorjahr 141 Fälle). Rund 2.4 % der Goldacher Bevölkerung sind auf Unterstützung von der Sozialhilfe angewiesen. Die durchschnittlichen Kosten liegen bei CHF 34.00 pro Einwohner und Jahr.
Jahr
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Bevorschussung
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Rückerstattung
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Nettobelastung
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2019
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353’365.15
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205’162.75
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148’202.89
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2020
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425’749.90
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224’964.29
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200’785.61
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2021
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436’751.20
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330’488.48
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106’262.72
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2022
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429’426.20
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276’268.55
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153’157.65
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Asylbereich
Die Gemeinde Goldach hat zurzeit einen SOLL-Bestand von 115 Personen (Vorjahr 61 Personen) im Asylbereich vom Kanton vorgegeben. Per Ende 2022 betreuten die Sozialen Dienste Goldach 132 Migranten/innen (Vorjahr 71 Migranten/innen). Stand
Seit Ausbruch des Kriegs in der Ukraine sind rund 70’000 Menschen aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet (Stand November 2022). Der Bundesrat hat im März 2022 beschlossen, für diese Menschen den Schutzstatus S zu aktivieren. Im November 2022 hat er den Schutzstatus bis März 2024 verlängert. Das Staatssekretariat für Migration SEM erwartete bis Ende 2022 über 100’000 Gesuche (Schutzstatus S und reguläre Asylgesuche). Es handelt sich um die grösste Migrationskrise seit dem 2. Weltkrieg (vgl. Syrienkrieg 2015: 39’000 Gesuche).
Die Sozialen Dienste Goldach werden bei der Integration der Asylsuchenden von der Regionalen Potenzialabklärungs- und Arbeitsintegrationsstelle (REPAS) in Rorschach sehr gut unterstützt. Die Integrationskosten im Asylbereich beliefen sich im Jahr 2022 auf CHF 314’521.95. Diese Kosten werden vom Kanton respektive Bund vollständig zurückerstattet (Verrechnungsperiode 1. Dezember 2021 bis 30. November 2022).
Insgesamt sind die Migranten in 35 Wohnungen in Goldach untergebracht. Ein Teil der Wohnungen sind extern angemietet. 20 Wohnungen befinden sich in Liegenschaften, welche der Gemeinde Goldach gehören. Aufgrund der Ukrainekrise wurde im Frühling / Sommer 2022 die Gruppenunterkunft an der Hauptstrasse 4a in Goldach für Flüchtlinge umgenutzt. Die Betreuung und Zusammenarbeit mit den Flüchtlingen verlief mehrheitlich ohne grosse Probleme. Asylbewerber mit einem Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) können fünf oder sieben Jahre mit dem Kanton respektive dem Bund verrechnet werden. Wenn sich die Personen innert dieser Zeit nicht von der sozialhilferechtlichen Unterstützung lösen, wechselt das Unterstützungsdossier in die finanzielle Sozialhilfe. Im Jahr 2022 sind vier solche Familien (neun Personen) in die Sozialhilfe übergetreten.