Der Gemeinderat hat einer Teilrevision des Baureglements zugestimmt. Die Baugesuche werden aktuell noch durch die Kommission für Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) fachlich beurteilt. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat auf der Grundlage der BVU über die Baugesuche. Mit dem neuen Artikel 2 des Baureglements ist bei Baugesuchsverfahren neu die BVU abschliessend zuständig. Über die Baugesuche im Meldeverfahren entscheidet die Bauverwaltung.
Vom 19. September bis 24. Oktober hatte die Bevölkerung die Möglichkeit mittels öffentlichem Mitwirkungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Es sind keine Rückmeldungen eingegangen. Nach Abschluss der Vorprüfung durch das AREG hat der Gemeinderat das Baureglement erlassen und öffentlich aufgelegt.