Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Goldach war im vergangenen Jahr weitestgehend sistiert. Abzuwarten blieben die Entscheide des kantonalen Parlaments zum II. und III. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz. Diese Weichenstellungen sind nun erfolgt und der Prozess wurde auf kommunaler Ebene fortgesetzt. Neben den Rahmennutzungsverträgen (Baureglement und Zonenplan) soll insbesondere auch die Schutzverordnung revidiert werden.
Die Erarbeitung der Planunterlagen ist mehrheitlich abgeschlossen, in einem nächsten Schritt findet das Mitwirkungsverfahren statt. Nach Auswertung der entsprechenden Rückmeldungen erfolgt die öffentliche Auflage mit allen Rechtsmittelbehelfen. Bei der Grundlagenarbeit war es dem Gemeinderat wichtig, die Verdichtungsvorgaben von Bund und Kanton so auf die Gemeinde zu adaptieren, dass eine nachhaltige Entwicklung von Goldach möglich bleibt. Verdichtung soll im Zentrum und dort stattfinden, wo es raumplanerisch Sinn ergibt. Um diese Zielsetzung zu erreichen, wurden die einzelnen Quartiere von Goldach analysiert und Entwicklungspotentiale evaluiert. Die Erkenntnisse finden ihren Niederschlag in der vorgeschlagenen Zonenplanung.