Im August wurde die neue Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute abgeschlossen. Neu werden sämtliche Angebote der Pro Senecute in einem Vertrag abgebildet. Die Gemeinden können die gewünschten Module wählen.
Aufgrund wegfallender Bundessubventionen entstehen der Gemeinde Mehrkosten, da die entsprechende (Rest-)Finanzierung nach Logik der Neuausrichtung des Finanzausgleichs (NFA) in den Verantwortungsbereich der Kantone bzw. der Gemeinden gehören. Der Gemeinde Goldach entstehen somit Mehrkosten von ca. CHF 18’300.00 und CHF 0.50 pro Stunde pro Klient für Hilfe und Betreuung zu Hause.