Zusätzliche 10. Kindergartenabteilung

Per Beginn des neuen Schuljahrs im August 2023 wird in Goldach ein zusätzlicher Kindergarten in Betrieb genommen.

Die bestehenden Kindergärten sind in Goldach ungleich über das Gemeindegebiet verteilt. Lediglich der Einzelkindergarten Neumühle liegt südlich der Bahnlinie, die anderen acht Kindergartenabteilungen liegen nördlich. Diese nördlich gelegenen Kindergärten befinden sich an den Standorten Bachfeld, Blumenstrasse, Breiten und Haini-Rennhas. Die ungleiche Verteilung sorgt bei der Kindergartenzuteilung immer wieder für Schwierigkeiten. Dies und eine höhere Kinderzahl bei den Neueintritten haben die Bildungskommission dazu bewogen, auf den Sommer 2023 hin eine neue 10. Kindergartenabteilung zu eröffnen.

Zuvor haben sich die Bildungskommission und der Gemeinderat intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wo örtlich eine 10. Kindergartenabteilung eröffnet werden kann und sie haben dabei eine breite Auslegeordnung vorgenommen. Es wurde eruiert, ob bestehende Infrastruktur genutzt werden kann oder ob allenfalls ein Neu- oder Umbau sinnvoll sein könnte. Als zeitnahe, pragmatische und vergleichsweise kostengünstige Variante stellte sich sowohl für die Bildungskommission als auch für den Gemeinderat die Umnutzung der gemeindeeigenen Liegenschaft am Warteggweg 32b heraus. Die Gemeinde besitzt am Warteggweg 32b ein Einfamilienhaus. Die Berechnungen im Rahmen der Auslegeordnung zeigten, dass eine Umnutzung dieser Liegenschaft deutlich günstiger kommt als ein konventioneller Neubau oder eine Container-Lösung, zumal nicht ohne Weiteres geeignetes Bauland zur Verfügung steht. Zudem liegt die Liegenschaft relativ zentrumsnah und ist für ein Einzugsgebiet südlich der Bahnlinie, wo Kindergärten rar sind, eher geeignet.

Das gemeindeeigene Einfamilienhaus am Warteggweg 32b kann mit vergleichsweise geringen baulichen Anpassungen auf die Bedürfnisse eines Kindergartens angepasst werden. Es braucht den Einbau einer Garderobe, ein zusätzliches WC, ein Aussenspielgerät und Umgebungsarbeiten sowie verschiedene Sicherheitsmassnahmen wie zum Beispiel Absturzsicherungen. Der entsprechend errechnete Betrag von CHF 150’000.- wurde dafür ins Budget 2023 aufgenommen. Buchhalterisch bedeutet diese Umnutzung, dass die Liegenschaft im Wert von CHF 1.14 Mio. vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen der Gemeinde wechselt und ab 2024 über die Nutzungsdauer von 35 Jahren abzuschreiben ist.

Das Einfamilienhaus war bis dato vermietet. Bereits Ende März 2022 wurde aufgrund Eigenbedarfs der Mietvertrag durch den Gemeinderat frühzeitig auf Ende März 2023 gekündigt. Dies ermöglicht es, die notwendigen Umbauarbeiten bis zum Schulbeginn nach den Sommerferien 2023 durchzuführen.