Bericht der Geschäfts­prüfungs­kommission zur Jahresrechnung 2022

an die Bürgerversammlung der Gemeinde Goldach

Als Geschäftsprüfungskommission haben wir die Jahresrechnung der Gemeinde Goldach, bestehend aus Berichterstattung, Bilanz, Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldfluss­rechnung und Anhang sowie die Amtsführung für das am 31. Dezember 2022 abgeschlossene Rechnungsjahr und das Budget 2023 geprüft.

Verantwortung des Gemeinderats

Der Gemeinderat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung und des Budgets und die Amts­führung in Übereinstimmung mit den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vor­schriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Auf­rechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung der Jahres­rechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Gemeinderat für die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungs­methoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

Verantwortung der Geschäftsprüfungskommission

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahres­rechnung und das Budget sowie die Amtsführung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Die Prüfung haben wir so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahres­rechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durch­führung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahres­rechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungs­hand­lungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontroll­system, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungs­urteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungs­methoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdar­stellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs­nachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entsprechen die Jahresrechnung und die Amtsführung für das am 31. Dezember 2022 abgeschlossene Rechnungsjahr sowie das Budget 2023 den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vorschriften.

Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften

Wir bestätigen, dass wir die Anforderungen an die Befähigung gemäss Art. 56 GG erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen.

Aufgrund unserer Prüfungstätigkeit stellen wir folgende Anträge:

1.  Die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Goldach sei zu genehmigen.
2.  Die Anträge des Rats über Budget und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2023 seien zu genehmigen.

Goldach, 20. Februar 2023

Geschäftsprüfungskommission

Herbert Wagenbichler, Präsident
Urs Gnädinger
Georg Klein
Andrea Mazenauer
Jeannette Strompen Hubmann